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   LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15   

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https://dejure.org/2018,6313
LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2018,6313)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.01.2018 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2018,6313)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - L 3 U 56/15 (https://dejure.org/2018,6313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB IX in der bis 31. 12. 2017 gültigen Fassung vom 23. April 2004 § 14 Abs. 4, SGB VII § 26, SGB VII § 35 Abs. 1, SGB IX § 33 Abs. 3 Nr. 3, SGB IX § 33 Abs. 4 Satz 2
    Gesetzliche Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erstattung der Kosten für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden; die reine Möglichkeit genügt nicht (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - juris).

    Beweisrechtlich ist zudem zu beachten, dass der möglicherweise aus mehreren Schritten bestehende Ursachenzusammenhang positiv festgestellt werden muss (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.) und dass die Anknüpfungstatsachen der Kausalkette im Vollbeweis vorliegen müssen (BSG, Beschluss vom 23. September 1997 - 2 BU 194/97 - Deppermann-Wöbbeking in: Thomann (Hrsg.), Personenschäden und Unfallverletzungen, Referenz Verlag Frankfurt 2015, S. 630).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R

    Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil des BSG vom 20. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R) seien Entscheidungen des zuständigen Trägers grundsätzlich von anderen Trägern hinzunehmen.

    Selbst wenn entsprechend der zu §§ 102 ff. SGB X ergangenen Rechtsprechung des BSG aus § 86 SGB X eine Verpflichtung der Klägerin angenommen wird, eine Entscheidung zu korrigieren, die offensichtlich fehlerhaft ist und einem anderen Leistungsträger zum Nachteil gereicht (vgl. Urteil des BSG vom 20. Mai 2006 - B 1 KR 17/05 R), lägen diese Voraussetzungen hier nicht vor.

  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Der erstattungspflichtige Träger sei an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden (Hinweis auf BSG, Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rdnr. 18).

    Soweit § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX eine Erstattung der Aufwendungen des vorleistenden Trägers "nach den für diesen geltenden Rechtsvorschriften" vorsieht, bedeutet dies lediglich, dass der Fall von dem eigentlich zuständigen und damit erstattungspflichtigen Träger nicht noch einmal von Grund auf neu aufzugreifen, ist der erstattungspflichtige Träger somit an die Sachverhaltsaufklärung bzw. eine etwaige Ermessensbetätigung des vorleistenden Trägers gebunden ist (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R - juris Rdnr. 18).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Sie begründet gegenüber dem behinderten Menschen eine eigene, gesetzliche Verpflichtung des "zweitangegangenen Trägers", die einen endgültigen Rechtsgrund für das "Behaltendürfen" der Leistung in diesem Rechtsverhältnis bildet (vgl. BSG, Urteil vom 25. September 2014 - B 8 SO 7/13 R - juris Rdnr. 18 m. w. N.; BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R - juris Rdnr. 12 ).

    Der Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX setzt voraus, dass der Erstattungsberechtigte die Reha-Maßnahme als zweitangegangener Reha-Träger nach § 14 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SGB IX bewilligt hat, dass der Erstattungspflichtige für die Reha-Maßnahme zuständig gewesen ist und zwischen der vom Erstattungsberechtigten erbrachten und der vom Erstattungspflichtigen zu beanspruchenden Reha-Maßnahme eine sachliche Kongruenz besteht, d. h., dass die Beklagte die Reha-Maßnahme ihrer Art nach hätte leisten müssen (vgl. BSG, Urteil vom 20. April 2010 - B 1/3 KR 6/09 R - BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 36/06 R -).

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Demgegenüber genügt für den Nachweis der Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der (hinreichenden) Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und nicht die bloße Möglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R - juris Rdnr. 17 m. w. N.).

    Der Gesundheitserstschaden muss grundsätzlich in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Verrichtung der versicherten Tätigkeit eingetreten sein (BSG, Urteil vom 31. Januar 2012, a. a. O. - juris Leitsatz).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Danach geht es auf einer ersten Stufe der Kausalitätsprüfung um die Frage, ob ein Zusammenhang im naturwissenschaftlichen Sinne vorliegt, d. h. - so die neueste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - ob eine objektive Verursachung zu bejahen ist (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

    In einer zweiten Prüfungsstufe ist sodann durch Wertung die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die wesentlich sind, weil sie rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden, und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a.a.O.; BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - juris).

  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 24/02 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - behindertes Kind -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 24.02.2004 - B 2 U 29/03 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreitigkeit zwischen

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Da der Erstattungsanspruch bereits geltend gemacht werden könne, bevor die Ausschlussfrist zu laufen begonnen habe, könnten allgemeine Angaben genügen, die sich auf die im Zeitpunkt des Geltendmachens vorhandenen Kenntnisse über Art und Umfang künftiger Leistungen beschränken (Hinweis auf BSG, Urteil vom 22. August 2000 - B 2 U 24/99 R, vom 18. Mai 2004 - B 1 KR 24/02 R, vom 24. Februar 2004 - B 2 U 29/03 R, vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 21/08 R und vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, alle in juris).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 18/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.01.2018 - L 3 U 56/15
    Kommen bei Vorliegen der in §§ 26 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2, 35 Abs. 1 SGB VII i. V. m. § 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX und § 33 Abs. 4 Satz 2 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Fassung geregelten Voraussetzungen verschiedene Maßnahmen in Betracht, hat der Rehabilitationsträger grundsätzlich ein Auswahlermessen, welche Maßnahme er gewähren will (vgl. BSG, Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 18/05 R - juris Rdnr. 17).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des

  • BSG, 20.12.2012 - B 7 AY 5/11 R

    Asylbewerberleistung - Kostenerstattungsanspruch zwischen Leistungsträgern nach

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 194/97

    Freie richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 6/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2009 - L 3 U 239/07

    Erstattung von Kosten einer Berufsausbildung als Rehabilitationsleistung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2019 - L 4 KR 20/19
    Die Gesamtheit aller vorgenannten Voraussetzungen kann dabei allein anhand der konkreten Diagnosen und Ziele geprüft werden, die dem Reha-Antrag zugrunde liegen (zu den sog. Reha-Diagnosen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. Oktober 2009 - L 1 KR 226/08 -, juris für den Bereich des SGB V; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. März 2009 - L 13 R 56/08 -, juris für den Bereich des SGB VI; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Dezember 2016 - L 17 U 367/16 -, juris für den Bereich des SGB VII; zu den sog. Reha-Zielen: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 20. Juni 2017 - L 4 KR 399/14 -, juris für den Bereich des SGB V; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. April 2018 - L 13 R 64/15 -, juris für den Bereich des SGB VI; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Januar 2018 - L 3 U 56/15 -, juris für den Bereich des SGB VII Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08. November 2018 - L 7 SO 1419/15 -, juris für den Bereich des SGB XII).
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